Wer sich mit seinen Schützlingen zusammen freuen möchte, kann das leicht haben.

Die Schenkung – ein Geschenk ohne Abzüge

Quasi ein Vermächtnis zu Lebzeiten ist die so genannte „Schenkung“. Sie besteht aus Vermögen oder Sachwerten. Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind im Rahmen der gesetzlichen Grenzen als Spende steuerlich abzugsfähig. Zudem fällt keine Schenkungssteuer an. Das „Geschenk“ kommt also ohne Abzüge direkt dort an, wo es gebraucht wird.

Die Spende – eine weitere Form der Freude auf beiden Seiten

Gleichfalls steuerlich abzugsfähig ist die Spende. Sie fällt meist kleiner aus als die Schenkung, spendet gleichfalls Freude auf beiden Seiten und ist sowohl bei der Lebenshilfe, beim Behinderten-Werk als auch bei der Stiftung gut aufgehoben.

 

Auch die Fördervereine der einzelnen Einrichtungen sind dankbar für alle Zuwendungen. Hier finden Sie alle Angaben zum Spenden.